AUKTIONSENDE IN
Livemusik der 60er & 70er - Pop, Rock, County, Schlager
STECKBRIEF
Wichtige Info zu Ihrem Kauf
Bei der Krone Online Auktion kaufen Sie beim jeweiligen Anbieter/Händler ein, die Auktion ist nur eine Plattform. Daher kommt Ihr Kaufvertrag im Falle eines Zuschlags mit dem Anbieter zustande und nicht mit der Kronen Zeitung. Der Anbieter ist für die Erfüllung des Vertrags verantwortlich und ist Ihr direkter Ansprechpartner bei Fragen zur Leistung oder bei Problemen. Siehe dazu auch Punkt 6 unserer Allgemeinen Auktionsbedingungen: https://auktion.krone.at/aabProduktbeschreibung
Sisters and One
Sisters and One sind ein Musik-Duo, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, die „guten alten Hadern“ aus den 60er und 70er Jahren nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Ob Balladen, Country, Pop, Rock oder auch Schlager aus dieser Zeit, in unserem Programm spiegelt sich diese Zeit wider.
Lieder, die (fast) jeder kennt und auch gerne hört, doch viele davon von Live-Bands selten gespielt werden. Hören Sie einfach hinein und fühlen Sie sich für diese Momente um Jahrzehnte zurückversetzt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sisters and One keine neuen deutschen Schlager wie z.B. von Helene Fischer, Andrea Berg, Andreas Gabalier, usw. wie auch Volkstümliche, oder Volksmusik spielen!
Hörproben werden bei Interesse gerne per WeTransfer zugsendet.
Achtung!! Für Auftritte in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg kann dieses Angebot nicht ersteigert werden!!!
Vertragliche Verpflichtungen
Auftrittsdauer:
4 Stunden inklusive 2 Pausen, á 15 Minuten
Anreise:
Die Zufahrt muss auf befestigten Straßen mit einem SUV samt Hänger (Hänger ca. 1.100 kg, Breite 250 cm, Höhe 230 cm) ohne Probleme möglich sein. Sollte der Weg vom Parkplatz zur Bühne nicht barrierefrei sein muss Personal bereitgestellt werden, um das Equipment zur Bühne zu transportieren.
Technische Notwendigkeit:
Im Bühnenbereich ist für einen elektrischen Anschluss, 230 V~, 16 A, eigener Stromkreis, zu sorgen. Bei Veranstaltungen im Freien verpflichtet sich der Veranstalter für eine wasserdichte Überdachung und eine gegen Luftzug und Unwetter abgedichtete BÜHNE zu sorgen.
Bei einer Veranstaltung mit einem Fassungsvermögen von mehr als 400 Personen stellt der Veranstalter die Ton- und Lichttechnik mit ausreichender Leistung und das Techniker-Team am Veranstaltungsort kostenlos bereit und sorgt für die volle Funktionsfähigkeit der Technik. Für eine Veranstaltungsgröße bis 400 Personen ist für einen Raum die Technik vorhanden.
Absage:
Ausgenommen bei höherer Gewalt ist bei einer Absage durch den Veranstalter die Gage (Auktionsbetrag) in voller Höhe fällig! Sollte es der Gruppe Sisters and One nicht möglich sein den Vertrag einzuhalten, z.B. durch Krankheit, wird von Sisters and One ein Ersatz angeboten.
Eine weitere Schadenersatzforderung ist in diesem Fall nicht möglich.
Spesen:
Eine warme Mahlzeit und Getränke für die Dauer des Auftrittes werden vom Veranstalter kostenlos gestellt.
Der Veranstalter bucht und bezahlt wenn notwendig (nach Absprache) ein in der Nähe des Veranstaltungsortes gelegenes Hotel/Pension. (Doppelzimmer mit Frühstück, Dusche und WC)
Werbung
Sisters and One stellen die für die Bewerbung notwendigen Plakatvordrucke in den Formaten A1, A2 und A3 für die Öffentlichkeitsarbeit kostenlos zur Verfügung. Die Veranstaltungsdaten sind vom Veranstalter einzutragen.
Fotos und Logos für die Bewerbung werden auf Wunsch per WeTransfer übermittelt.
Haftung:
Die Vergabe von Mitschnittrechten an Hörfunk und Fernsehen bleiben allein dem Künstler oder dessen rechtlicher Vertretung vorbehalten. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung allen zuständigen Behörden (Polizei, Feuerwehr, Rettung, etc.) und der AKM/GEMA zu melden. Sind Arbeitsgenehmigungen notwendig, sind diese vom Veranstalter einzuholen. Alle daraus entstehenden Gebühren und Steuern wie auch etwaige weitere Abgaben gehen zu Lasten des Veranstalters.
Für auftretende Schäden an der Ton- und Lichtanlage wie den Instrumenten, durch z. B. Regen, Sturm, etc., die durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen hervorgerufen wurden, haftet der Veranstalter zu Gänze.
Etwaige Bühnenanweisungen sind wesentlicher Vertragsbestandteil. Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung. Bei Scheitern des Auftrittes aus diesem Grund ist das gesamte Honorar fällig. Für Personen und Sachschäden haftet der Veranstalter. Die Haftung beschränkt sich auf die Veranstaltungsräume. Bei Raufhandel und sonstigen Ausschreitungen wird der Auftritt ohne vorherige Ankündigung auf der Stelle unterbrochen.
Gültigkeit:
bis 31. Oktober 2025.
Termin nur gegen Vereinbarung!
Ausgenommen sind:
29. Dezember 2024 bis 2. Jänner 2025
28. Februar bis 5. März 2024 und bereits vergebene Termine.
Anbieter
8600 Bruck an der Mur